Kinderschutz in der Kindertagespflege
Der Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung nach §8a SGBVIII hat einen hohen Stellenwert. Seit Inkrafttreten des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes vom 10.06.2021 sind auch Kindertagespflegepersonen in den Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung mit einbezogen (§8a Abs.5 SGBVIII).
Kindertagespflegepersonen nehmen eine wichtige Rolle im Kinderschutz ein. Durch die tägliche Betreuung der Kinder stehen sie im engen Kontakt mit den Familien und können somit zeitnah erste Anhaltspunkte für eine Gefährdung wahrnehmen.
Das Deutsche Rote Kreuz hat gemeinsam mit der AWO, dem evangelischen Kirchenkreis Dortmund und dem Mütterzentrum ein Beratungsangebot für den Kinderschutz in der Kindertagespflege entwickelt. Dieses trägerübergreifende Angebot startete zum 01.01.2024 und richtet sich an die Kindertagespflegepersonen der genannten Träger.
Für jeweils einen Monat wird eine Fachkraft der genannten Träger als INSOFA, einer insoweit erfahrenen Fachkraft im Kinderschutz, tätig und ist über eine dafür eingerichtete E-Mail-Adresse erreichbar.
Beim DRK Dortmund übernehmen Frau Lorraine Greene und Frau Ronja Kaiser diese Tätigkeit.
Weitere Informationen zu unserer Kindertagespflege und die Kontaktdaten sind auf der Interenteseite der Tagespflege zu finden.